Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen; Insolvenzverfahren und künftige Unterhaltsansprüche; Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Fiktiv zuzurechnendes Nettoeinkommen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Beckum, 09.10.2003 - 6 F 207/03
- OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
- OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
- OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00
Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (… Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b;… Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422 ).Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird ( ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422 ).
Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil ( OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422;… a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8;… Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18 )).
- BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84
Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen ( BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246 ).Die bloße Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht hierbei nicht aus (… Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0. § 1 Rz. 427; BGH FamRZ 1986, 244, 246; 1085 ).
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen ( BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246 ).Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand ( BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913 ) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand ( BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913 ) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert. - BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Der Unterhaltsbedarf der Klägerinnen bestimmt sich dagegen im Ausgangspunkt nach § 1610 Abs. 1 BGB und hat sich danach mangels eigener gesicherter Lebensstellung der Klägerinnen an der des Beklagten zu orientieren ( BGH FamRZ 1996, 160 ). - OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99
Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ). - OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02
Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (… Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b;… Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422 ). - OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02
Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).